Vorgehen und Preise
für die Erstellung eines individuellen Behindertentestaments
für die Erstellung eines individuellen Behindertentestaments
So einfach gestalten wir Ihr individuelles Behindertentestament
Beratungstermin vereinbaren
Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Beratungstermin für ein Behindertentestament zu vereinbaren. Vorab können wir dann auch Ihre ersten Fragen klären – etwa, ob ein Behindertentestament in Ihrer Situation sinnvoll ist und wie Ablauf sowie Kosten gestaltet sind. Ich freue mich, Sie kennenzulernen!
Beratungstermine sind deutschlandweit per Videokonferenz oder Telefon möglich.
+49 711 997 81819
kanzlei@behindertentestament.com
Ausführliches Beratungsgespräch
In einem ausführlichen Beratungsgespräch besprechen wir zunächst Ihre familiäre Situation. Ich erläutere Ihnen, wie ein Behindertentestament funktioniert und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Lösung für Ihren Nachlass, die zu Ihrer Familie passt. Wenn Sie wünschen, erstelle ich im Anschluss den Entwurf Ihres persönlichen Behindertentestaments.
Als digital ausgerichtete Kanzlei kann der Beratungstermin per Videokonferenz oder Telefon stattfinden.
Entwurf Ihres Behindertentestaments
Auf Grundlage unseres Gesprächs fertige ich den persönlichen Entwurf Ihres Testaments an. Anschließend können Sie den Entwurf in Ruhe prüfen. Änderungswünsche sind ohne Weiteres möglich. Für Rückfragen oder auch spätere Fragen zum Testament stehe ich Ihnen weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung.
Transparente Kosten
Aufgrund meiner Spezialisierung arbeite ich mit festen Pauschalhonoraren – so haben Sie von Anfang an volle Kostentransparenz.
1. Beratungsgespräch (90 Minuten)
Für ein ausführliches Beratungsgespräch fällt ein Honorar von 220,00 € inkl. MwSt. an.
Wird im Anschluss ein Testament bei mir erstellt, wird dieses Honorar vollständig angerechnet – das Beratungsgespräch erzeugt dann keine zusätzlichen Kosten.
2. Testamentserstellung
Die Kosten für die Erstellung eines individuellen Behindertentestaments richten sich nach den gesetzlichen Vergütungstabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
- Grundlage ist der Wert des Nachlasses (Gegenstandswert) gemäß § 13 Abs. 1 RVG i. V. m. Anlage 2 des RVG.
- Ich wende hierbei den 0,5-fachen Vergütungssatz an, statt des in § 13 Abs. 1 RVG i. V. m. Anlage 2 RVG geregelten 1,0-fachen Vergütungssatzes.
Zur besseren Orientierung habe ich eine Tabelle mit Beispielwerten erstellt, die Ihnen eine einfache und transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten ermöglicht:
Kostentabelle
Die Vorteile des Behindertentestaments
Kontext:
Ein Behindertentestament stellt sicher, dass ein Kind mit Behinderung auch nach dem Tod seiner Eltern finanziell abgesichert ist und einen Lebensstandard oberhalb der reinen Sozialleistungen genießen kann.
Ohne eine solche Regelung müsste das Kind eine Erbschaft aufgrund des Nachranggrundsatzes zunächst nahezu vollständig für Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe einsetzen. Erst wenn nur noch ein gesetzlich festgelegtes „Schonvermögen“ übrig bleibt (10.000 € bei Grundsicherung bzw. 67.410 € bei Eingliederungshilfe), würden staatliche Leistungen wieder einsetzen. Das geerbte Vermögen wäre somit fast komplett aufgebraucht, ohne dass sich die Lebensqualität des Kindes tatsächlich verbessert.
Das Behindertentestament verhindert genau das: Das vererbte Vermögen bleibt vor staatlichem Zugriff geschützt und steht dem Kind gezielt für zusätzliche Wünsche und Bedürfnisse zur Verfügung – etwa für Therapien, Hilfsmittel oder Freizeit. Gleichzeitig kann darin festgelegt werden, dass nach dem Tod des behinderten Kindes das verbliebene Vermögen an andere Angehörige, z. B. Geschwister, übergeht.
Fallbeispiel: Das behinderte Kind erbt 200.000 €
Ohne Behindertentestament
- Sozialhilfe: Das Kind muss Vermögen bis auf 10.000 € einsetzen
→ 190.000 € müssen verbraucht werden, bis Sozialhilfe wieder geleistet wird - Eingliederungshilfe: Das Kind muss das Vermögen bis 67.410 € einsetzen
→ 132.590 € müssen verbraucht werden, bis Eingliederungshilfe wieder geleistet wird
Mit Behindertentestament
Das Vermögen wird vor staatlichem Zugriff geschützt und bleibt vollständig erhalten.

Möchten Sie sich ein Behindertentestament erstellen lassen?
Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören. Kontaktieren Sie mich dazu gerne per Telefon oder E-Mail. Gerne gebe ich Ihnen dabei eine Ersteinschätzung, ob ein Behindertentestament für Sie sinnvoll ist und beantworte Fragen zum Ablauf und Honorar.
Häufige Fragen meiner Mandanten:
Wie berechnen sich die Kosten für die Erstellung eines Behindertentestaments?
Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses (Gegenstandswert ohne Schulden) gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich berechne dabei bewusst nur den 0,5-fachen Gebührensatz, statt des 1,0-Satzes. So erhalten Sie eine rechtssichere Gestaltung zu einem angemessenen Honorar.
Zur Orientierung finden Sie auf dieser Seite eine Kostentabelle mit Beispielwerten.Wird das Honorar für das Beratungsgespräch auf die Testamentserstellung angerechnet?
Ja. Das Beratungshonorar von 220,00 € inkl. MwSt. wird vollständig auf die spätere Testamentserstellung angerechnet, wenn Sie sich nach dem Gespräch für die Erstellung entscheiden. Das bedeutet: Das ausführliche Beratungsgespräch verursacht keine zusätzlichen Kosten, Sie zahlen nicht doppelt.
Welche Vorteile bietet das Pauschalhonorar gegenüber einer Abrechnung nach Stunden?
Ein festes Pauschalhonorar schafft Transparenz und Planungssicherheit. Sie wissen von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen, unabhängig vom Zeitaufwand. Gerade beim Behindertentestament ist teilweise ein höherer Gesprächs- und Abstimmungsbedarf nötig. Durch das Pauschalhonorar können Sie alle Fragen in Ruhe klären: Ich arbeite an Ihrem Testament, bis alles stimmig ist und wir eine wirklich passende Lösung gefunden haben, ohne dass dadurch weitere Kosten entstehen.
Warum lohnt sich ein anwaltlich erstelltes Behindertentestament trotz der Kosten?
Ein Behindertentestament schützt den Nachlass für Ihr Kind vor dem Zugriff des Staates. Ohne eine solche Regelung müssten Erbschaften langfristig gegebenenfalls nahezu vollständig für Sozialleistungen aufgebraucht werden. Die einmaligen Kosten für Beratung und Testamentserstellung sind daher in der Regel gering im Verhältnis zum Nachlass, der erhalten bleibt.