Vorgehen und Preise

für die Erstellung eines individuellen Behindertentestaments

So einfach gestalten wir Ihr individuelles Behinderten­testament

Schritt 1

Beratungstermin vereinbaren

Kontaktieren Sie mich gerne, um einen Beratungstermin für ein Behindertentestament zu vereinbaren. Vorab können wir dann auch Ihre ersten Fragen klären – etwa, ob ein Behindertentestament in Ihrer Situation sinnvoll ist und wie Ablauf sowie Kosten gestaltet sind. Ich freue mich, Sie kennenzulernen!

Beratungstermine sind deutschlandweit per Videokonferenz oder Telefon möglich.

+49 711 997 81819
kanzlei@behindertentestament.com

Schritt 2

Ausführliches Beratungsgespräch

In einem ausführlichen Beratungsgespräch besprechen wir zunächst Ihre familiäre Situation. Ich erläutere Ihnen, wie ein Behindertentestament funktioniert und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Lösung für Ihren Nachlass, die zu Ihrer Familie passt. Wenn Sie wünschen, erstelle ich im Anschluss den Entwurf Ihres persönlichen Behindertentestaments.

Als digital ausgerichtete Kanzlei kann der Beratungstermin per Videokonferenz oder Telefon stattfinden.

Schritt 3

Entwurf Ihres Behinderten­testaments

Auf Grundlage unseres Gesprächs fertige ich den persönlichen Entwurf Ihres Testaments an. Anschließend können Sie den Entwurf in Ruhe prüfen. Änderungswünsche sind ohne Weiteres möglich. Für Rückfragen oder auch spätere Fragen zum Testament stehe ich Ihnen weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung.

Porträt von Dr. Lucas Hertneck (lächelnd, mit Brille in einem weißen Hemd und dunkelblauem Anzug) dem Anwalt für Behindertentestamente.

Möchten Sie sich ein Behinderten­testament erstellen lassen?

Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören. Kontaktieren Sie mich dazu gerne per Telefon oder E-Mail. Gerne gebe ich Ihnen dabei eine Ersteinschätzung, ob ein Behindertentestament für Sie sinnvoll ist und beantworte Fragen zum Ablauf und Honorar.

Häufige Fragen meiner Mandanten:

  • Wie berechnen sich die Kosten für die Erstellung eines Behindertentestaments?

    Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses (Gegenstandswert ohne Schulden) gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich berechne dabei bewusst nur den 0,5-fachen Gebührensatz, statt des 1,0-Satzes. So erhalten Sie eine rechtssichere Gestaltung zu einem angemessenen Honorar.

    Zur Orientierung finden Sie auf dieser Seite eine Kostentabelle mit Beispielwerten.

  • Wird das Honorar für das Beratungsgespräch auf die Testamentserstellung angerechnet?

    Ja. Das Beratungshonorar von 220,00 € inkl. MwSt. wird vollständig auf die spätere Testamentserstellung angerechnet, wenn Sie sich nach dem Gespräch für die Erstellung entscheiden. Das bedeutet: Das ausführliche Beratungsgespräch verursacht keine zusätzlichen Kosten, Sie zahlen nicht doppelt.

  • Welche Vorteile bietet das Pauschalhonorar gegenüber einer Abrechnung nach Stunden?

    Ein festes Pauschalhonorar schafft Transparenz und Planungssicherheit. Sie wissen von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen, unabhängig vom Zeitaufwand. Gerade beim Behindertentestament ist teilweise ein höherer Gesprächs- und Abstimmungsbedarf nötig. Durch das Pauschalhonorar können Sie alle Fragen in Ruhe klären: Ich arbeite an Ihrem Testament, bis alles stimmig ist und wir eine wirklich passende Lösung gefunden haben, ohne dass dadurch weitere Kosten entstehen.

  • Warum lohnt sich ein anwaltlich erstelltes Behindertentestament trotz der Kosten?

    Ein Behindertentestament schützt den Nachlass für Ihr Kind vor dem Zugriff des Staates. Ohne eine solche Regelung müssten Erbschaften langfristig gegebenenfalls nahezu vollständig für Sozialleistungen aufgebraucht werden. Die einmaligen Kosten für Beratung und Testamentserstellung sind daher in der Regel gering im Verhältnis zum Nachlass, der erhalten bleibt.