Vorgehen und Preise
für die Erstellung eines individuellen Behindertentestaments
für die Erstellung eines individuellen Behindertentestaments
So einfach gestalten wir Ihr individuelles Behindertentestament
15-minütiger Kennenlerntermin (*kostenlos)
In einem unverbindlichen Gespräch per Telefon oder Videokonferenz lernen wir uns kennen. Sie schildern mir Ihre Situation und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung, ob ein Behindertentestament für Ihre Familie sinnvoll ist. Auch über Kosten und Ablauf spreche ich offen mit Ihnen – ganz ohne Verpflichtung.
90-minütiges Beratungsgespräch
In einer ausführlichen Videokonferenz widmen wir uns Ihrer familiären und finanziellen Situation. Ich erkläre Ihnen Schritt für Schritt, wie ein Behindertentestament funktioniert, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, und worauf es in Ihrem Fall ankommt. Gemeinsam erarbeiten wir in dem Gespräch zu den einzelnen Punkten Lösungen, mit denen Sie sich wohlfühlen und die ich anschließend in Ihr individuelles Testament umsetze.
Erstellen Ihres Behindertentestaments (ca. 7 Tage)
Auf Grundlage unseres Gesprächs fertige ich innerhalb von 7 Werktagen einen individuellen Entwurf Ihres Testaments und sende ihn Ihnen per Post zu. So können Sie den Entwurf in Ruhe prüfen. Für Rückfragen und Anpassungen oder auch spätere Fragen zum Testament stehe ich Ihnen weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung.
Wenn Sie mit dem Entwurf einverstanden sind, können Sie das Testament einfach abschreiben. Das Testament ist dann wirksam. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
Transparente Kosten
Aufgrund meiner Spezialisierung arbeite ich mit festen Pauschalhonoraren – so haben Sie von Anfang an volle Kostentransparenz.
1. Beratungsgespräch (90 Minuten)
Für ein ausführliches Erstgespräch fällt ein Honorar von 220,00 € inkl. MwSt. an.
Wird im Anschluss ein Testament bei mir erstellt, wird dieses Honorar vollständig angerechnet – das Beratungsgespräch erzeugt dann keine zusätzlichen Kosten.
2. Testamentserstellung
Die Kosten für die Erstellung eines individuellen Behindertentestaments richten sich nach den gesetzlichen Vergütungstabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
- Grundlage ist der Wert des Nachlasses (Gegenstandswert) gemäß § 13 Abs. 1 RVG i. V. m. Anlage 2 des RVG.
- Ich wende hierbei den 0,5-fachen Vergütungssatz an, statt des in § 13 Abs. 1 RVG i. V. m. Anlage 2 RVG geregelten 1,0-fachen Vergütungssatzes.
Zur besseren Orientierung habe ich eine Tabelle mit Beispielwerten erstellt, die Ihnen eine einfache und transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten ermöglicht:
Kostentabelle
Die Vorteile des Behindertentestaments
Kontext:
Ein Behindertentestament stellt sicher, dass ein Kind mit Behinderung auch nach dem Tod seiner Eltern finanziell abgesichert ist und einen Lebensstandard oberhalb der reinen Sozialleistungen genießen kann.
Ohne eine solche Regelung müsste das Kind eine Erbschaft aufgrund des Nachranggrundsatzes zunächst nahezu vollständig für Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe einsetzen. Erst wenn nur noch ein gesetzlich festgelegtes „Schonvermögen“ übrig bleibt (10.000 € bei Grundsicherung bzw. 67.410 € bei Eingliederungshilfe), würden staatliche Leistungen wieder einsetzen. Das geerbte Vermögen wäre somit fast komplett aufgebraucht, ohne dass sich die Lebensqualität des Kindes tatsächlich verbessert.
Das Behindertentestament verhindert genau das: Das vererbte Vermögen bleibt vor staatlichem Zugriff geschützt und steht dem Kind gezielt für zusätzliche Wünsche und Bedürfnisse zur Verfügung – etwa für Therapien, Hilfsmittel oder Freizeit. Gleichzeitig kann darin festgelegt werden, dass nach dem Tod des behinderten Kindes das verbliebene Vermögen an andere Angehörige, z. B. Geschwister, übergeht.
Fallbeispiel: Das behinderte Kind erbt 200.000 €
Ohne Behindertentestament
- Sozialhilfe: Das Kind muss Vermögen bis auf 10.000 € einsetzen
→ 190.000 € müssen verbraucht werden, bis Sozialhilfe wieder geleistet wird - Eingliederungshilfe: Das Kind muss das Vermögen bis 67.410 € einsetzen
→ 132.590 € müssen verbraucht werden, bis Eingliederungshilfe wieder geleistet wird
Mit Behindertentestament
Das Vermögen wird vor staatlichem Zugriff geschützt und bleibt vollständig erhalten.

Möchten Sie sich ein Behindertentestament erstellen lassen?
Ich freue mich sehr, von Ihnen zu hören. Kontaktieren Sie mich gerne vorab per Telefon oder E-Mail, oder buchen Sie sich einfach den unverbindlichen und kostenlosen Kennenlerntermin – sodass wir Ihr Anliegen im Detail besprechen können.